Terms & Conditions

TERMS AND CONDITIONS ( ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

§1 ALLGEMEINES

Die Vermietung unserer Räumlichkeiten, Foto-Equipments, aller zum Studio gehörenden Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sowie die Inanspruchnahme von Leistungen erfolgt ausschliesslich zu unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuell entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung der Schriftform-Klausel. Wir haften nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.

§2 PREISE / ZAHLUNG

Die Mietpreise berechnen sich nach unserer bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Als Grundlage für einen Tagessatz gilt eine Mietdauer von 10 Stunden innerhalb des Kernzeitraums zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. Jede weitere angefangene Stunde wird mit einem Overtime-Zuschlag in Höhe von 10% der Tagespauschale berechnet. Auf den Zeitraum zwischen 6.00 und 8.00 Uhr sowie zwischen 19.00 und 21.00 Uhr wird ein Zuschlag von 10% der Tagespauschale auf den Zeitraum zwischen 21.00 und 23.00 Uhr von 15% der Tagespauschale und zwischen 23.00 und 6.00 Uhr von 25% der Tagespauschale berechnet. Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie Feiertage (Feiertage des Bundeslandes Bayern) werden mit einem Zuschlag von 15% berechnet. Gegebenenfalls werden Wochenend-/Feiertags-Zuschläge UND Overtime- Gebühren erhoben, ebenso können die Gebühren für die Zeiträume ausserhalb des Kernzeitraumes hinzuaddiert werden. Wir sind berechtigt eine Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 100% zu verlangen. Vorauszahlungen müssen spätestens am Arbeitstag vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein oder sind bei Mietbeginn in Bar zu entrichten. Die vereinbarten Nutzungszeiten und Leistungen sind zu bezahlen auch wenn diese nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen wurden. Von Dritten beschaffte Leistungen und Gegenstände werden von uns zu den Leistungs-, Miet- oder Kaufpreisen der jeweiligen Drittfirmen sowie zzgl. aller weiteren anfallenden Kosten wie z.B. Kurierfahrten und einer zu vereinbarenden Verwaltungspauschale weiterverrechnet. Nicht im Mietpreis enthalten ist Verbrauchs- oder Verschleissmaterial. Die Rechnungen sind bis zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes fällig. Soweit uns nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entsteht sind wir berechtigt diesen gelten zu machen.

§3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN / HAUSORDNUNG

Nutzungszweck ist soweit nicht anders vereinbart eine Foto- oder Filmproduktion. Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen. Eine Nutzung ist ausschließlich unseren Kunden und/oder dessen Kunden gestattet. Die Weitervermietung bzw. Überlassung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Nutzung unseres Equipments sowie aller Einrichtungsgegenstände ist ausschliesslich in unseren Räumlichkeiten gestattet außer dies schriftlich vereinbart. Alle Mietsachen sowie Einrichtungsgegenstände oder sonstige sich vor Mietbeginn in den Räumlichkeiten befindliche Gegenstände stehen in unserem alleinigen Eigentum. Von dritten beschaffte Mietgegenstände ist deren alleiniges Eigentum. Jede Überlassung, insbesondere Weitervermietung ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich unsere Nutzungsbedingungen einzuhalten sowie darauf zu achten dass weitere anwesende Personen diese ebenfalls einhalten. Die Räume werden dem Kunden besenrein übergeben. Die Rückgabe hat, soweit nicht anders vereinbart, in dem Zustand zu erfolgen die bei der Übergabe bestanden hat. Wir behalten uns das Recht vor, Reinigungskosten nach Ende jeden gemieteten Tages an den Kunden zu erheben. Zeit für Aufbau sowie Aufräum-/Rückbauarbeiten gilt als Nutzungszeit. Sollten weitere Arbeiten durch uns oder beauftragte Dritte nötig sein um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen gilt dies ebenfalls als Nutzungszeit, zusätzlich werden in diesem Falle auch Aufwandsentschädigungen oder ggf. Auslagen weiterberechnet. Rückbau oder Aufräumarbeiten müssen bis spätestens 7.00 Uhr am Morgen des nächsten Arbeitstages abgeschlossen sein. Sollten Auf- oder Abbauarbeiten nicht während der regulären Nutzungszeit möglich sein so ist dafür extra Nutzungszeit zu buchen. Sollten durch nicht geplante Verzögerungen der Aufräum- oder Rückbauarbeiten nachfolgende Vermietungen in Mitleidenschaft gezogen werden so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten unbegrenzt in vollem Umfang zu übernehmen. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Räumlichkeiten sowie insbesondere auch des Equipments von deren einwandfreien Zustand zu überzeugen. Werden Mängel bei Übergabe nicht beanstandet so gilt die Mietsache als funktionsfähig und einwandfrei übergeben. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Zigaretten und andere Abfälle sind ausschliesslich in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Tiere sind im Studio nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Eigenmächtige Änderungen an den Mietsachen sind nicht erlaubt, sollten Änderungen nötig sein und durch uns genehmigt werden, wie z.B. spezielle Studioaufbauten, so ist bei Vertragende der Zustand zu Vertragsbeginn wiederherzustellen. Jegliche Kosten für Aufbauten und Rückbauten sind durch den Kunden zu begleichen. Der Kunde verpflichtet sich durch sein Verhalten eine unnötige Belästigung der Nachbarn zu vermeiden, dies gilt insbesondere im umliegenden Aussenbereich des Studios. Der Kunde hat auch alle weiteren anwesenden Personen auf diesen Punkt hinzuweisen und ggf. auf dessen Einhaltung zu achten. Die Nutzung ist nur in Anwesenheit einer Studioaufsicht gestattet, es sei denn es wurde ein zur Studioaufsicht berechtigter Assistent und/oder Digital Operator mit gebucht. Des weiteren ist es unseren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten jederzeit erlaubt sich uneingeschränkt in den Räumlichkeiten des Studios aufzuhalten.
Beim mieten der Hohlkehle im Studio 1 wird die Hohlkehle im auffindbaren Zustand übergeben. Sollte eine andere Farbe benötigt werden oder frisch gestrichen werden, so fallen die Kosten des Streichens zuzüglich Material und Farbkosten an und werden an den Kunden übertragen. Bei Streichen in einen dunklen Ton wie Schwarz bzw. einen dunklen Farbton muss der Kunde die Kosten auch für ein Rückstreichen auf weiß voll tragen.
§4 HAFTUNG

Der Kunde handelt nach Übernahme der Räumlichkeiten und Mietsachen auf eigene Verantwortung. Der Kunde haftet für alle Schäden die er selbst oder Dritte während der Mietdauer an den Räumlichkeiten oder Mietsachen verursacht sowie für etwaige Folgekosten. Mit der Übergabe geht die Gefahr für die Beschädigung oder den Defekt der Mietsachen auf den Kunden über. Der Kunde haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Der Kunde trägt die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung (bei nicht mehr zu reparierenden oder beschaffbaren Gegenständen auch gleichwertige Alternativen), eventuelle Zeitwerte werden nicht verrechnet, ein Ersatz durch Gebrauchtware ist ausgeschlossen. Reparatur oder Ersatz wird ausschliesslich durch uns veranlasst. Wir haften nur für Ausfälle die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Wir haften jedoch ausdrücklich nicht für Ausfälle auf die wir keinen Einfluss haben, im Besonderen nicht wenn sie durch den Kunden selbst oder dritte verursacht sind. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden die während der Mietzeit durch oder an unseren Geräten oder den Geräten des Kunden durch Störung oder Ausfall/Defekt der Geräte entstehen. Die Haftung ist auf den zweifachen Nettobetrag der vereinbarten Gesamtkosten beschränkt. Die Haftung unsererseits für Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände sowie für Personenschäden und insbesondere alle durch den Kunden oder Dritte verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

§5 OPTIMIERUNGEN / BUCHUNGEN / STORNIERUNGEN

Es ist möglich, Optionen mündlich zu vereinbaren, feste Buchungen sowie Stornierungen bedürfen jedoch der Schriftform. Die Option erlangt erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurde. Sollte eine weitere Options-Anfrage bei uns eingehen, so hat für 24 Stunden eine feste Buchung der ersten erteilten Option Vorrang, danach wird die erste schriftlich eingehende Buchung vorrangig behandelt. Bei erteilter Option muss bis spätestens dem zweiten Arbeitstag vor Produktionsbeginn eine schriftliche Buchung erfolgen, andernfalls behalten wir uns anderweitige Vergabe einer Option bzw. Buchung vor auch ohne vorherige Rücksprache oder Benachrichtigung.
Bei Stronierung einer schriftlich erfolgten Buchung bis zum einschliesslich dritten Arbeitstag vor Produktionsbeginn werden 50% danach 100% der Gesamtsumme (Studio- und Equipment-Miete sowie vereinbarte Service-Leistungen) in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung 8 Tage vor Produktionsbeginn und früher werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Eine Stornierung gilt erst als durch uns zur Kenntnis genommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurde. Es ist empfehlenswert uns Stornierungen daher telefonisch mitzuteilen so dass wir diese umgehend bestätigen können und der Form halber schriftlich nachzureichen. Der Kunde hat sich gegenüber uns durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Wir sind dazu berechtigt für den Fall eventueller nachträglicher Ansprüche oder nötiger späterer Kontaktaufnahme die Daten des Kunden auch in Zusammenhang der jeweiligen Nutzung in unseren Unterlagen, evtl. auch auf elektronischen Medien, zeitlich unbeschränkt aufzubewahren.

§6 VERSICHERUNG

Der Mieter ist verpflichtet, seine jeweilige Produktion, sowie die Mietsachen ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Diese Versicherung muss ebenfalls Schäden abdecken, die im Studio, dem Gebäude sowie der Einrichtung entstehen können. Auf Wunsch von uns muss dies nachweisbar sein. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Gefahrenerhöhende Umstände sind uns vor Vertragsabschluss mitzuteilen und müssen ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sein. Die Ausdehnung einer solchen Versicherung ist Pflicht des Mieters.

§7 GERICHTSSTAND UND ERFÖLLUNGESORT SOWIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Sollte eine oder auch mehrere Bestimmungen dieser AGBs rechtsunwirksam sein oder werden so wird die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Andere, die in beiderseitigem Interesse und angesichts der übrigen Punkte den Vertrag so zustande kommen lässt, wie die Vertragspartner ihn vereinbart hätten, wenn sie um die Unwirksamkeit der Bestimmungen gewusst hätten. Es ist unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt unser komplettes Angebot verfügbar.

 

AGB STAND – Juni / 2016